Pressemitteilungen
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BFH zum Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
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„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“
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Urlaubsabgeltung unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist
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Ein Testamentserbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war - Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen
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Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen des VDA - Verband Deutscher Anwälte e.V.:
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BFH zum Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen
-
„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“
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Urlaubsabgeltung unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist
-
Ein Testamentserbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war - Auch guter Glaube schützt nicht davor, das Erbe herausgeben zu müssen
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BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
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BFH zum allgemeinen Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
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Bundesgerichtshof zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
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Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
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Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
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Keine generelle Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung vor der Scheidung
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe, führt nicht zu einer grundsätzlichen Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung vor der Scheidung. Darauf verweist die Frankfurter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Helene – Monika Filiz, Vizepräsidentin der DANSEFDeutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf den soeben bekanntgegebenen Beschluss des BGH vom 16. November 2022, XII ZB 100/22. Die – in weiten Kreisen – verbreitete Ansicht, dass es angeblich einen Grundsatz gäbe, wonach keine Teilungsversteigerung vor der Scheidung möglich sei – ist unzutreffend. Der BGH hat vielmehr entschieden, dass der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung es nicht gebiete, dass eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = NJW...